Abnahme

Tiefer, schneller, breiter … Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO
Sie möchten Ihr Fahrzeug nachträglich tieferlegen, eine Anhängerkupplung, einen Spoiler, einen Sportauspuff anbringen oder sonstige bauliche Veränderungen vornehmen? Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme-bescheinigung. Mit dieser Prüfung erhalten Sie den Nachweis dafür, dass die Veränderungen an Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß durchgeführt wurden, so dass die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Bei den durchgeführten Änderungsabnahmen benötigen Sie eine gültige Grundlage beispielsweise in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder eines Teilegutachtens. Bei nachfolgenden Umbauten ist ggf. eine Änderungsabnahme erforderlich: 
  • Fahrwerks-Tieferlegung
  • Anbringung von Folien an Seiten- u. Heckscheiben
  • Ausrüstung mit Nachrüstabgasreinigungssystemen
  • Umbauten von Motorrädern
  • Anbringung einer Anhängerkupplung
  • Anbringung eines Spoilers
  • Anbau von Sonderrädern
  • Anbau eines Sportauspuffs