Mehr Service für Sicherheit ! Hauptuntersuchung nach §29 StVZO |
Alle zwei Jahre ist es wieder so weit: Die Fahrt zur amtlichen Fahrzeuguntersuchung steht an. Damit alle Fahrzeuge auf deutschen Straßen sicher unterwegs sein können, ist die regelmäßige Überprüfung der Fahrzeuge Pflicht. Neufahrzeuge müssen nach drei Jahren zum ersten Mal vorstellig werden; danach muss alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Die runde HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen und ein Eintrag im Fahrzeugschein dokumentieren die durchgeführte Prüfung und verweisen auf den nächsten Prüftermin. |
Hauptuntersuchung ohne Stress |
Der bevorstehende Termin zur Haupuntersuchung bereitet vielen Auto- und Motorradfahrern Kopfzerbrechen. „Kommt mein Fahrzeug ohne Beanstandungen durch? Werden Mängel festgestellt und ich muss wieder kommen?“ Vergessen Sie den Stress. Bereiten Sie sich einfach mit der GTÜ auf diesen Termin vor: |
HU-Checkliste |
Wenn Ihr Auto oder Motorrad die HU nicht besteht, müssen Sie erneut vorfahren. Besser, Sie schauen Ihr Kfz vor dem Termin einmal ganz genau an. Denn manche Mängel sind auch vom Laien mit bloßem Auge erkennbar, z. B. defekte Leuchten, blinde Spiegel oder eine beschädigte Frontscheibe. Nehmen Sie sich einfach die Punkte unserer Checkliste vor. Dann kommen Sie möglichen Mängeln schnell auf die Spur. Wenn Sie nur einmal statt zweimal bei der Prüfstelle erscheinen, sparen Sie Zeit und Geld. Die GTÜ zeigt Ihnen deshalb, was Sie tun müssen, damit Ihr Kfz bei der Untersuchung eine gute Figur macht.
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Die integrierte Abgasmessung |
Ab dem 01.01.2010 entfällt die bekannte Abgasuntersuchung als eingenständige Prüfung. Diese wird in die Hauptuntersuchung integriert. |
Neuerungen bei der Hauptunteruschung ab 01.07.2012 |
Die 47. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) reformiert die Hauptuntersuchung. |